3G-Regelung
Gemäß der aktuellen Bestimmungen des Landes Brandenburg dürfen nur Gäste bewirtet werden, die geimpft genesen oder negativ getestet sind. Bitte denken Sie daher bei Ihrem Besuch an einen gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis bzw. einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden als) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) sowie den Personalausweis.
Der Impfnachweis oder Genesenennachweis muss als digitales COVID-Zertifikat der EU in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden (der Impfausweis ist nicht ausreichend). Kinder unter 14 brauchen keinen Nachweis vorzeigen, bei Schülerinnen und Schülern reicht der Nachweis über eine regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs aus (Selbsttest).
Bitte beachten Sie: Hotelgäste, die das hoteleigene Gastronomie besuchen, sind von der 3G- Regelung nicht betroffen. Sie gilt für externe Gäste, die in Restaurant oder Bar essen und trinken, aber nicht auf Schloss Lübbenau übernachten.